Nahmobilitätsprogramm NRW

Das für Verkehr zuständige Ministerium NRW stellt jährlich ein- bis zweimal Daten bereit, die neue Vorhaben zur Förderung der Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) enthalten. Die Listen werden in der Regel im ersten und dritten Quartal des jeweiligen Jahres veröffentlicht. Ziel der maßnahmenbezogenen Förderung ist ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen, motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen. Der qualifizierte Finanzierungsantrag soll spätestens bis zum 31. Mai des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres vorgelegt werden. Die zur Förderung angemeldeten Vorhaben werden jährlich in einem Programmgespräch des für Verkehr zuständigen Ministeriums mit der Bewilligungsbehörde und ggfs. mit dem Antragsteller erörtert. Dabei wird über die grundsätzliche Förderwürdigkeit und die mittelfristige Priorisierung entschieden. Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Im Anschluss an das Programmgespräch legt die Bewilligungsbehörde dem für Verkehr zuständigen Ministerium die eingegangenen Anmeldungen zur Entscheidung über die Aufnahme in das mittelfristige Programm vor. Nach Veröffentlichung des Jahresprogramms durch das für Verkehr zuständige Ministerium unterrichtet die Bewilligungsbehörde den Antragsteller über die Aufnahme in das Jahresförderprogramm (Einplanungsmitteilung). Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Mit der Programmaufnahme ist eine entscheidende verfahrensmäßige Voraussetzung für die Förderung gegeben und verschafft den Kommunen Planungssicherheit und ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden. Die Daten umfassen den Zeitraum von 2020 bis 2024 (1. Quartal).

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Verantwortlicher Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Zuletzt aktualisiert Oktober 2, 2024, 13:56 (MESZ)
Erstellt Oktober 2, 2024, 13:56 (MESZ)
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