Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus

Das für Verkehr zuständige Ministerium NRW stellt jährlich Daten bereit, die alle neuen Vorhaben zur Förderung des kommunalen Straßenbaus enthalten. Die Listen werden in der Regel im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres veröffentlicht. Ziel der maßnahmenbezogenen Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch Um- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen, Neubau von Entlastungsstraßen, Sicherung und Beseitigung von Bahnübergängen und die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Der qualifizierte Finanzierungsantrag soll spätestens bis zum 31. Mai des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres vorgelegt werden. Die zur Förderung angemeldeten Vorhaben werden jährlich in einem Programmgespräch des für Verkehr zuständigen Ministeriums mit der Bewilligungsbehörde und ggfs. mit dem Antragsteller erörtert. Dabei wird über die grundsätzliche Förderwürdigkeit und die mittelfristige Priorisierung entschieden. Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Im Anschluss an das Programmgespräch legt die Bewilligungsbehörde dem für Verkehr zuständigen Ministerium die eingegangenen Anmeldungen zur Entscheidung über die Aufnahme in das mittelfristige Programm vor. Nach Veröffentlichung des Jahresprogramms durch das für Verkehr zuständige Ministerium unterrichtet die Bewilligungsbehörde den Antragsteller über die Aufnahme in das Jahresförderprogramm oder in das mittelfristige Programm (Einplanungsmitteilung). Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Mit der Programmaufnahme ist eine entscheidende verfahrensmäßige Voraussetzung für die Förderung gegeben und verschafft den Kommunen Planungssicherheit und ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem nach Antragstellung und Antragsprüfung übermittelten Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Verantwortlicher Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuletzt aktualisiert Dezember 13, 2024, 16:00 (MEZ)
Erstellt Dezember 13, 2024, 16:00 (MEZ)
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Modified 2024-12-13T14:58:04.000Z
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