Einen Studienplatz am Studienort zu bekommen, der den Wünschen der Athletinnen und Athleten entspricht, ist nicht immer einfach. In Nordrhein-Westfalen gibt es in den meisten Studienfächern eine Profilquote für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die es ihnen ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern eine Zulassung zu erhalten. Eine Vielzahl von Universitäten und Hochschulen in NRW haben in ihren Satzungen besondere Regelungen für Leistungssportlerinnen und -sportler getroffen, Zusätzlich vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung die Studienplätze des ersten Fachsemesters der in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengänge, soweit sie nicht von den Hochschulen vergeben werden. Dieses sind die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.