Armutsrisikoschwellen bezogen auf durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen

Definition: Die Armutsrisikoschwelle ist derjenige Einkommenswert, unterhalb dessen von Einkommensarmut ausgegangen wird. Dargestellt werden zwei - nach unterschiedlichen Verfahren ermittelte - Armutsrisikoschwellen: Neues Verfahren: Mit dem Sozialbericht NRW 2012 wurde das Verfahren zur Ermittlung der Armutsrisikoschwelle an den EU-Standard angepasst. Danach liegt die Armutsrisikoschwelle bei 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung. Zur Ermittlung der Äquivalenzeinkommen wird die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird dem Haushaltsvorstand ein Gewicht von 1, weiteren Haushaltsmitgliedern im Alter von 14 und mehr Jahren ein Gewicht von 0,5 und Haushaltsmitgliedern im Alter von unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,3 zugeordnet. Altes Verfahren: In älteren Berichten der nordrhein-westfälischen Sozialberichterstattung wurde ein anderes Verfahren angewendet. Danach liegt die Armutsrisikoschwelle bei 50 % des arithmetischen Mittels der Äquivalenzeinkommen der nordrhein-westfälischen Bevölkerung. Zur Ermittlung der Äquivalenzeinkommen wird die alte OECD-Skala verwendet. Danach wird dem Haushaltsvorstand ein Gewicht von 1, weiteren Haushaltsmitgliedern im Alter von 14 und mehr Jahren ein Gewicht von 0,7 und Haushaltsmitgliedern im Alter von unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,5 zugeordnet.

Hinweis: Zu beachten ist, dass im Mikrozensus das Niveau der Einkommen unterschätzt wird. Bei der Beantwortung der Frage nach dem Haushaltsnettoeinkommen werden von den Auskunftspflichtigen vor allem solche Einkommen berücksichtigt, die einen relevanten Anteil am gesamten Haushaltseinkommen haben und regelmäßig eingehen, während unregelmäßig eingehende und geringere Einkommensteile eher vergessen werden. Dies ist bei der Interpretation der Armutsrisikoschwelle zu beachten. Für Analysen zur

Hinweis zur Revision der Ergebnisse für die Jahre 2011 und 2012: Der Hochrechnungsrahmen für den Mikrozensus wurde umgestellt: Bis zum Erhebungsjahr 2010 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987, ab 2011 auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Mit der Aktualisierung für das Erhebungsjahr 2013 wurden die Ergebnisse für die Jahre 2011 und 2012 entsprechend revidiert.

Datenquelle: IT.NRW, Mikrozensus

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Maintainer Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
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Created Abril 17, 2024, 21:32 (+0200)
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