Definition:
Die Bevölkerung umfasst diejenigen Personen, die im jeweiligen Gebiet ihre Hauptwohnung haben (§ 12 Melderechtsrahmengesetz). Laufend aktuelle Bevölkerungszahlen werden auf Grundlage der Ergebnisse der jeweils letzten Volkszählung durch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ermittelt. Diese erfolgt mithilfe der Ergebnisse der “Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung” über die Geburten und Sterbefälle sowie der “Wanderungsstatistik” über die Zu- und Fortzüge.
Nicht zur Bevölkerung zählen Personen, die den stationierten ausländischen Streitkräften oder den ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen angehören sowie deren Familienangehörige.
Die nichtdeutsche Bevölkerung umfasst alle Personen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Hierzu gehören auch die Staatenlosen und Personen mit “ungeklärter Staatsangehörigkeit". Personen, die neben der deutschen zugleich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, werden zur deutschen Bevölkerung gezählt.
Durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist ab dem Jahr 2000 die Einbürgerung erleichtert worden und Kinder nichtdeutscher Eltern erhalten bei entsprechender Aufenthaltsdauer der Eltern in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Gliederung der Bevölkerung in “deutsch/nichtdeutsch”.
Datenquelle:
IT.NRW, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes