Ergebnisse der ersten (juristischen) Prüfung in Nordrhein-Westfalen ab 2017. Die Ergebnisse sind nach den Justizprüfungsämtern bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln sowie von ganz NRW in absoluten Zahlen aufgeführt. Die Prüfung setzt sich aus der staatlichen Pflichtfachfachprüfung, die vor den Justizprüfungsämtern bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Köln und Hamm abgenommen wird, und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Berechtigung zum Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst erworben. Das Hochschulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Universitäten aufgrund dieser Prüfung einen Master verleihen.