Landwirtschaftliche Haltungen mit Rindern und Rinderbestände.
Abruf der Tabelle von der Landesdatenbank:
https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=result&code=4...
Kurzbeschreibung
Die Erhebung der Rinderbestände erfolgt als
sekundärstatistische Auswertung des „Herkunftssicherungs-
und Informationssystems Tier“ (HIT). Alle Rinderhalter in
Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihren
Rinderbestand in HIT anzugeben. In dieser Datenbank sind
die Rindermerkmale auf Einzeltierbasis gespeichert. Die
HIT-Rinderdatenbank war nach der BSE-Krise eingerichtet
worden; sie dient vor allem der lückenlosen
Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch vom Verkaufstresen bis
zum Erzeugerbetrieb und der Bekämpfung von Tierseuchen. In
der HIT-Rinderdatenbank werden keine landwirtschaftlichen
Betriebe, sondern viehseuchenrechtliche Einheiten
verwaltet. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein
landwirtschaftlicher Betrieb mehrere Ställe für seine
Rinder bewirtschaften kann, die in der HIT-Rinderdatenbank
unter Umständen einzeln als Haltungen geführt werden. Somit
gibt es mehr landwirtschaftliche Haltungen mit Rindern als
landwirtschaftliche Betriebe mit Rindern.