Obdachlose Personen nach der Art der Unterkünfte und Dauer
der Unterbringung.
Abruf der Tabelle von der Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen:
https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=result&code=12911-03d&zeitscheiben=50®ionalschluessel=05315*
Kurzbeschreibung:
Obdachlosigkeit
1. Obdachlos im Sinne dieser Erhebung ist,
- wer ohne Unterkunft ist,
- wem der Verlust seiner ständigen oder vorübergehenden
Unterkunft unmittelbar bevorsteht,
- wessen Unterkunft nach objektiven Anforderungen derart
unzureichend ist, dass sie keinen menschenwürdigen Schutz
vor den Unbilden der Witterung bietet oder bei Benutzung
mit Gefahren verbunden ist und
- wer dabei nach seinen Einkommens-, Vermögens- oder
Familienverhältnissen sowie aus sonstigen Gründen nicht in
der Lage ist, sich und seinen engsten Angehörigen, mit
denen er gewöhnlich zusammenlebt (Ehegatte, Kinder), aus
eigenen Kräften eine Unterkunft zu beschaffen.
2. Obdachlos ist auch, wer ohne eine Wohnung zu haben,
in der vorübergehenden Unterbringung dienenden (Not-)Unter-
künften der öffentlichen Hand untergebracht oder aufgrund
des § 19 OBG in eine Normalwohnung eingewiesen worden
ist.
3. Obdachlos im Sinne dieser Erhebung ist nicht,
- wer nicht sesshaft ist und nach seiner Lebensart auch
keine Anzeichen für eine künftige Sesshaftigkeit erken-
nen lässt,
- wer unter einem Wohnungsnotstand leidet, weil er auf-
grund seines Gesundheitszustandes, seines Alters oder
anderer Umstände in Verbindung mit seiner Mittellosig-
keit in den von ihm bewohnten Räumen unzureichend
untergebracht ist,
- wer sich um politisches Asyl in der Bundesrepublik
Deutschland bewirbt,
- wer als Aussiedler vorübergehend untergebracht ist.